Unser Vermittlungs-Angebot – Steuern
Das Steuerrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet mit vielen Einzelvorschriften. Die UnternehmensgründerOffensive Ruhrstadt e.V. vermittelt kompetente Hilfe in steuerrechtlichen
und betriebswirtschaftlichen Belangen.
Hier ein Überblick über die für Existenzgründer wichtigsten Steuern:
1. Einkommensteuer:
Die Einkommensteuer hängt von der Höhe des Einkommens ab (z.B. aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit, Vermietung, Kapitalvermögen) abzüglich privater Versicherungen sowie den persönlichen Freibeträgen (z.B. für Alleinerziehende mit Kindern) und dem Familienstand. Die Grundlage der Steuer – die sogenannte „Bemessungsgrundlage“ – ist das zu versteuernde Einkommen. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich unter anderem aus dem Gewinn, den Sie im Rahmen des Unternehmens erzielen.
2. Umsatzsteuer:
Alle Gewerbetreibenden und die meisten Freiberufler (ausgenommen sind z. B. Ärzte und Zahnärzte), müssen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) bei allen Rechnungen aufschlagen. Sie beträgt derzeit 16% des in Rechnung gestellten Betrages. Die Umsatzsteuer wird dem Finanzamt dann monatlich auf sogenannten Umsatzsteuervoranmeldungs-Formularen mitgeteilt und dem Finanzamt abgeführt. Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer.
3. Körperschaftsteuer:
Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbHs und AGs zahlen Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf die erzielten Gewinne. Dafür legt das Finanzamt jährlich eine bestimmte Summe fest, die als Vorauszahlung vierteljährlich überwiesen werden muß.
4. Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer wird von jedem Gewerbebetrieb an die Städte und Gemeinden abgeführt. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag (Gewinn). Dieser Betrag wird mit dem sog. Hebesatz multipliziert, der von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Die Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn des Gewerbebetriebes und damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
5. Lohnsteuer:
Sollten Sie Mitarbeiter/innen beschäftigen, müssen Sie die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten.
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