Seit Hartz IV ist ein tragfähiges Geschäftskonzept die Voraussetzung für die Förderung des Ich-AG-Zuschusses.
Nun ist es für Gründer erforderlich, eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, einen Kapitalbedarf- und einen Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Renditeplanung (Business-Plan) vorzulegen. Die Tragfähigkeit wird dann von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbänden oder Kreditinstituten geprüft. Mit dieser Vorgehensweise sollen Risikofaktoren früher erkannt werden.
Jeder Gründer sollte sich von den örtlichen Agenturen für Arbeit beraten lassen, ob Überbrückungsgeld oder Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) die geeignete Förderung in dem jeweiligen Falle darstellt.
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