Was sich durch die Hartz-IV-Reform vom 1. August an ändert
Um den Kostenanstig zu bremsen, hat die große Koalition die Hartz-IV-Reform erneut korrigiert. Der Bundesrat machte den Weg frei für etwa 50 Änderungen, die am 1. August in Kraft treten. Ein Überblick:
Sofortangebote
Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellt, erhält umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot. Damit soll die sofortige Arbeitsbereitschaft geprüft werden.
Sanktionen
Wird ein solches Angebot abgelehnt, werden nicht nur der Grundbetrag, sondern jetzt auch Leistungen für Wohn- und Heizkosten um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Bei der zweiten Weigerung sind es 60 Prozent. Beim dritten Mal kann die Unterstützung nun komplett gestrichen werden.
Datenabgleich
Der Datenaustausch zwischen Ämtern wird erleichtert. Dies soll verheimlichtes Vermögen im In- und Ausland und nicht deklarierte Einkünfte aufdecken helfen.
Kontrollen
Um Leistungsmissbrauch auf die Spur zu kommen, gibt es bei Kommunen und Arbeitsagenturen einen Außendienst. Die Mitarbeiter sollen prüfen, ob die Betroffenen schwarz arbeiten oder falsche Wohnverhältnisse vorspiegeln. Langzeitarbeitslose müssen jederzeit erreichbar sein und dürfen sich nicht ohne Abmeldung vom Wohnort entfernen.
Lebensgemeinschaft
Bei Partnern, die länger als ein Jahr zusammen leben, unterstellen die Behörden ein eheähnliches Verhältnis mit gegenseitigen Unterhaltspflichten. Trifft die Vermutung nicht zu, müssen die Betroffenen den Gegenbeweis glaubhaft machen. Bisher liegt der Nachweis beim Staat.
Freibeträge
Der Freibetrag für Schonvermögen zur Altersvorsorge steigt von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr. Der Freibetrag für andere Vermögensarten wird von 200 auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt.
Renten
Der Bund überweist für ALG-II-Empfänger nur noch 40 statt 78 Euro monatlich an die Rentenversicherung. Damit reduziert sich deren künftiger Rentenanspruch von 4.30 Euro auf 2.20 Euro im Monat.
Gründerzuschuss
Die bisherige Ich AG und das Überbrückungsgeld werden durch einen neuen Gründerzuschuss ersetzt. Der Zuschuss beträgt 300 Euro monatlich und wird maximal 15 Monate gezahlt.
Versicherung
Wer vor dem 1.1.2004 selbständig war, kann von sofort an keine freiwillige Arbeitslosenversicherung mehr abschließen.
Kölner Stadt-Anzeiger 8./9. Juli 2006
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