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Ich-AG
(Existenzgründungszuschuss)
Die letzten Ich-AGs sind am 30. Juni 2006 gegründet worden. Da die Förderung bis zu drei Jahre lang geleistet wird, werden die letzten Ich-AG-Förderungen Mitte 2009 auslaufen.
Hier noch einmal die Rahmenbedingungen der Ich-AG:
Gründer einer Ich-AG erhalten von der Arbeitsagentur jeweils für ein Jahr (maximal drei Jahre lang) einen Existenzgründungszuschuss von
600 Euro im 1. Jahr,
360 Euro im 2. Jahr und
240 Euro im 3. Jahr
monatlich und steuerfrei ausbezahlt.
Von diesem Zuschuss muss der Existenzgründer allerdings seine Sozialversicherungsbeiträge entrichten, denn er bleibt – solange Geld von der Arbeitsagentur fließt – in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Er hat auch weiterhin die Möglichkeit, Mitglied der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung zu bleiben. Arbeitslose Gründerinnen und Gründer haben mit dem Zuschuss bessere Startvoraussetzungen als andere, die sich selbstständig machen möchten. Allerdings sichert der Zuschuss keinesfalls die Existenz, sondern dient lediglich zur Aufrechterhaltung des sozialen Schutzes während der ersten drei Jahre der Selbstständigkeit.
Das Einkommen aus der Ich-AG darf allerdings 25.000 Euro nicht übersteigen. Der Ich-AG-Zuschuss wird dabei nicht berechnet. Haben die Gründer in einem Jahr mehr Erfolg und entsprechend mehr Gewinn mit Ihrer Ich-AG, wird die Förderung – weder sofort noch rückwirkend, jedoch für die weitere Zukunft – nicht weitergezahlt. Ich-AGs im Ausland werden nicht gefördert.
Vorraussetzungen für den Existenzgründungszuschuss:
1. ein vorab eingereichter Businessplan
2. die
Vorlage eines Gewerbescheins, bzw. die Registrierung bei der örtlichen Handwerkskammer
3. die Antragstellung bei der Agentur für Arbeit.
Wie bei jeder anderen Selbstständigkeit gelten auch für die Ich-AG alle gesetzlichen Auflagen, wie z.B. das Gewerberecht oder die Handwerksordnung. Die Ich-Agler arbeiten auf eigenes Risiko und Rechnung.
Unterschiede zu Überbrückungsgeld und Gründungszuschuss:
Neben der Verteilung der Zahlungen über einen längeren Zeitraum liegen die wesentlichen Unterschiede in den folgenden Punkten:
Das Einkommen als Selbstständiger darf bei der Ich-AG 25.000 € nicht übersteigen. Bei Überbrückungsgeld und Gründungszuschuss gibt es dagegen keine Obergrenze. Allerdings handelt es sich bei dieser Obergrenze nicht um den Umsatz, sondern um den Gewinn. Außerdem fällt der Zuschuss erst im Folgejahr weg, selbst dann, wenn die Grenze schon unterjährig überschritten wird. Das erste Jahr der Förderung ist also auch dann sichergestellt, wenn bereits im ersten Jahr mehr als 25.000 € Gewinn erzielt wird.
Für die soziale Absicherung gibt es keine gesonderte Bezuschussung, sie ist in den obigen Beträgen bereits enthalten. Der Ich-AG-Gründer ist automatisch für die Dauer der Förderung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dadurch kommt weniger von der Förderung beim Gründer an als bei Überbrückungsgeld und Gründungszuschuss.
Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bestehen etwas niedrigere Mindestbeitragssätze als sie normalerweise bei Selbstständigkeit gelten. Kranken- und Pflegeversicherung-Beiträge liegen bei der Ich-AG und ebenso beim Gründungszuschuss mindestens etwa bei 200 Euro. Gründer, die sich ohne staatliche Zuschüsse selbstständig machten, sowie Überbrückungsgeldgründer zahlen mindestens 300 Euro/Monat.
Lange Zeit war der zeitliche und arbeitsmäßige Aufwand für die Beantragung des Existenzgründerzuschusses wesentlich geringer als beim Überbrückungsgeld. Das hat sich im September 2004 geändert: Seitdem mussten auch Ich-AG-Gründer einen Businessplan schreiben und ihn durch eine fachkundige Stelle prüfen lassen.
Für die Zeit der Bezuschussung ist der Existenzgründer quasi per Gesetz unwiderlegbar selbstständig. Somit ist die Gefahr der Scheinselbstständigkeit bei der Ich-AG etwas gemindert. Allerdings wird das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit im Rahmen der Antragstellung sowohl bei der Ich-AG als auch bei Überbrückungsgeld und Gründungszuschuss geprüft. Wenn eine Scheinselbstständigkeit schon von vorn herein absehbar ist, führt dies zur Ablehnung des Förderantrages.
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